Reiserücktrittsversicherung macht sorglos - Leistungen und nützliche Tipps

Die meisten Urlauber buchen ihre Reise bereits mehrere Monate im Voraus. Zum einen gewähren die Reiseveranstalter bei frühzeitigen Buchungen Rabatte und zum anderen lässt sich so verhindern, dass die gewünschte Unterkunft später nicht mehr frei ist.

Bei einer frühzeitigen Buchung besteht natürlich auch immer die Gefahr, dass die Reise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht angetreten werden kann. Dies kann ein Unfall, eine Erkrankung oder auch ein Verlust des Arbeitsplatzes sein. Je nachdem wie kurzfristig eine gebuchte Reise storniert wird, können hierfür Stornogebühren von bis zu 70 Prozent des Reisepreises fällig werden. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Springe gleich zu Deinem Thema:
Welche Personen sind versichert?Wann lohnt sich der Abschluss?

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Welche Leistungen genau in einer Reisrücktrittsversicherung enthalten sind, hängt immer vom jeweiligen Anbieter ab. Vom Grundsatz her lassen sich zwei Leistungsaspekte unterscheiden. Kann die Reise aufgrund eines versicherten Risikos nicht angetreten werden, so übernimmt die Versicherung die durch den Veranstalter in Rechnung gestellten Stornogebühren. Wurde die Reise bereits angetretenen und muss aus einem wichtigen Grund vorzeitig abgebrochen werden, kommt die Reiserücktrittsversicherung unter anderem für die Kosten der vorzeitigen Heimreise auf. Im umgekehrten Fall, wenn die Reise beispielsweise aufgrund einer Erkrankung verlängert werden muss, zahlt die Versicherung unter anderem die zusätzlich entstehenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

Leistungen der heutigen Reiserücktrittsversicherung

„Ich bleibe doch zuhause! Was ist abgedeckt bei meiner Reiserücktrittsversicherung?“

Unter welchen Umständen ist ein Reiserücktritt versichert?

Welche Gründe für einen Reiserücktritt von den Versicherern anerkannt werden, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Von allen Versicherungsunternehmen anerkannt wird ein Reiserücktritt aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls. Auch eine Schwangerschaft sowie die Unverträglichkeit eines benötigten Impfmittels wird als Grund für einen Rücktritt anerkannt. Weitere Gründe können sein, ein Schaden am Eigentum beispielsweise aufgrund eines Brandes, Überschwemmung oder Diebstahl sowie der unvorhergesehene Verlust des Arbeitsplatzes. Voraussetzung für einen vorzeitigen Reiseabbruch ist jedoch, dass eine Fortsetzung der Reise als unzumutbar angesehen wird. Eine während des Urlaubs festgestellte Schwangerschaft reicht dagegen als Grund für eine vorzeitige Heimreise nicht aus.

Neben der Reiserücktrittsversicherung haben Urlauber die Möglichkeit zusätzlich noch eine Ersatz-Reiseversicherung abzuschließen. Diese erstattet bei einer vorzeitigen Rückreise den bereits bezahlten Reisepreis. Bei einem Reiseabbruch vor Hälfte der Reisezeit wird der komplette und bei einem späteren Abbruch der halbe Reisepreis erstattet.

Welche Personen sind versichert?

Durch die Reiserücktrittsversicherung sind zunächst alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag genannt werden. Je nach Anbieter gibt es Verträge für Einzelpersonen, Familien oder auch komplette Reisegruppen. Dazu werden in den Versicherungsbedingungen die Risikopersonen genannt, wegen denen der Reisende ebenfalls von der Reise zurücktreten darf, falls der Risikoperson etwas Unvorhergesehenes zustößt.

Zu den Risikopersonen gehören in der Regel die Angehörigen des Versicherungsnehmers sowie die anderen Teilnehmer einer gebuchten Reise sowie deren Angehörige. Muss die Reise beispielsweise storniert werden, weil ein Angehöriger des Mitreisenden verstirbt, so ist der finanzielle Schaden ebenfalls durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.

Wann lohnt der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung?

Eine Rücktrittsversicherung empfiehlt sich immer, wenn eine Reise über einen relativ langen Zeitraum im Voraus gebucht wird. Je früher die Buchung erfolgt, je größer ist auch das Risiko, dass vor Reiseantritt noch etwas Unvorhergesehenes passiert. Wichtig ist, dass die Versicherung mindestens 14 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden muss. Wer seine Reise Last-Minute bucht, muss die Versicherung direkt bei Buchung abschließen, damit diese gültig ist. Die Kosten der Reiserücktrittsversicherung richten sich dabei immer nach dem Wert der gebuchten Reise.

Weitere Reisetipps für Deinen nächsten Urlaub findest Du in unserer Rubrik Reisen & Urlaub – auch zum Thema Reiseschutzversicherung.