Reifenarten - ihre Unterschiede und gesetzliche Profiltiefe

Es gibt viele verschiedene Arten von Reifen – diese variieren vor allem nach ihrem Einsatzzweck. Für den gewöhnlichen PKW gibt es Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen. Der wesentliche Unterschied liegt in der Profiltiefe und der Härte des Reifens.

Sommerreifen sind in der Regel Reifen, mit einer harten Gummierung, welche auch bei hohen Temperaturen nicht sehr weich wird. Dies verspricht eine möglichst geringe Abnutzung des Reifens und einen guten Halt auf der Fahrbahn. Außerdem versprechen Sommerreifen eine hohe Geschwindigkeit mit geringer Abnutzung. Auch bei nasser Fahrbahn ist ein Sommerreifen zu gebrauchen, kommt jedoch noch Kälte bzw. Frost hinzu, dann ist ein Winterreifen auf jeden Fall die bessere Wahl.

Die Winterreifen zeichnen sich durch eine weiche Gummierung und viele Lamellen (Sommerreifen besitzen keine Lamellen) aus. Außerdem sollte ein Winterreifen immer über ausreichend Profil besitzen, da nur so sein guter Halt auf der Fahrbahn gewährleistet ist. Daher eigenen sich Winterreifen auf nasser Fahrbahn sehr gut und sind am besten für schlechte und extreme Wetterverhältnisse geeignet. Winterreifen sind nicht unbedingt für sehr hohe Geschwindigkeiten gedacht, da sich deren Profil durch die weiche Gummierung sehr schnell abnutzt und es dann sehr schnell passieren kann, dass ein neuer Winterreifen benötigt wird (hier alle Informationen zum Winterreifenwechsel).

Zuletzt gibt es noch die Ganzjahresreifen, welche über das ganze Jahr als Reifen für das Auto gebraucht werden können. Diese Reifen sind eine Mischung aus Winter- und Sommerreifen – bilden Kompromiss zwischen den Sommer- und Winterreifen. Der Vorteil dieser Reifen ist ganz klar der, dass bei dieser Reifenart kein Reifenwechsel notwendig ist.

Mindestprofiltiefe von Reifen – das sagt das Gesetz

In Deutschland gibt es bezüglich der Reifenprofiltiefe spezielle gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften besagen, dass die Profiltiefe eines Reifen mindestens 1,6 mm im mittleren Bereich der Lauffläche betragen muss. Der mittlere Bereich der Lauffläche wird auch als Hauptprofil bezeichnet.

Wenn diese Grenze unterschritten wird, ist der Reifen gegen einen neuen Reifen auszuwechseln. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten kommen. Probleme treten auf, wenn der Halter des Fahrzeugs (mit zu geringer Profiltiefe) von der Polizei kontrolliert wird oder es zu einem Unfall kommt, bei dem die Ursache auf den Reifen mit zu geringer Profiltiefe zurück zu führen ist. Die Polizei verhängt lediglich ein Bußgeld, wogegen die Versicherung bei Unfall nicht zahlen muss bzw. für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Zumindest muss die Versicherung in einem solchen Fall nicht für den kompletten Schaden aufkommen, zahlt aber meistens einen Teil der entstandenen Kosten. Bei sehr großer Gefährdung des Straßenverkehrs kann die Polizei sogar zusätzlich zu einem Bußgeld auch noch das Kfz-Kennzeichen einbehalten. Weitere tolle Hilfestellungen und Tipps befinden sich in unserem Ratgeber.